Home

Allgemeine Geschäftsbedingungen


Übersicht

1. Englisch-Spielkurs
2. Kurse für Jugendliche und Erwachsene
3. Internetarbeiten

Englisch-Spielkurs

Teilnehmer

Teilnehmer am Englisch-Spielkurs sind Kinder im Alter von 3 Jahren an. Die Art und Weise wie der Kurs durchgeführt wird, ist auf die jeweilige Entwicklung der Kinder und deren Interessen abgestimmt.

Es gibt Kurse für Kinder im Alter von ungefähr 3 bis 5 Jahren, für Kinder von 6 bis 8 Jahren und so weiter. An welchem Kurs ein Kind teilnehmen sollte, hängt jedoch weniger von dessen Alter, als vielmehr von dessen Entwicklung und Interessen ab.

Der Einstieg in einen laufenden Kurs ist möglich, sollte aber der Entwicklung des Kindes entsprechen.

Manchmal ist die Teilnahme der Eltern am Kurs bei Kindern im Vorschulalter wenigstens in den ersten Übungsstunden notwendig. Aber auch sonst sind die Eltern entsprechend den Räumlichkeiten herzlich zum Kurs eingeladen. Um vorherige Information wird gebeten.

Obwohl der Kurs vorwiegend für Kinder bis zum Grundschulalter gedacht ist, kann das Kind solange teilnehmen, wie es Lust hat. Für die höheren Klassenstufen kann der Kurs auf Wunsch auch an den Lehrplan Englisch angelehnt werden und so als Nachhilfe dienen.

Ort und Zeit

Der Kurs wird in der Regel einmal wöchentlich durchgeführt und findet in der Grundschule, im Kindergarten oder im Familienzentrum oder ähnlichen Einrichtungen statt. Während der Ferien und an gesetzlichen Feiertagen findet in der Grundschule der Englisch-Spielkurs nicht statt. Änderungen dazu können jedoch gesondert vereinbart werden. Kurse in anderen Einrichtungen können auch während der Ferien stattfinden.

Die Kinder finden sich selbstständig im Kursraum ein. Dazu werden sie eventuell von dem vorherigen Betreuer (Erzieher, Lehrer, Eltern) aufgefordert. Eine Übungsstunde dauert 45 Minuten. Danach verlassen die Kinder den Kursraum selbstständig (z. B. zum Hort oder nach Hause) oder bei jüngeren Kindern in Begleitung eines Aufsichtsberechtigten. Möchte ein Kind die Übungsstunde eher verlassen, wird der Kursleiter davon informiert (z. B. Kind sagt dem Kursleiter Bescheid oder Kind wird abgeholt bzw. hat eine schriftliche Erlaubnis eines Erziehungsberechtigten ...). Die Kursgebühr für diese Übungsstunde kann in diesem Fall nicht rückerstattet werden.

Kursinhalt

Themen, Spiele und Lerngeschwindigkeit können je nach Entwicklung und Interesse der Kinder von ihnen weitestgehend selbst bestimmt werden. Wichtig ist, dass die Spiele keine Ergänzung zum oder gar Belohnung für das Lernen darstellen. Vielmehr wird beim Spielen nebenbei gelernt. Einen Lehrplan oder auch Zensuren gibt es nicht.

Material

Das Arbeitsbuch sowie Kopien für die Kinder werden vom Kursleiter gestellt. Folgendes Material wird von den Kindern mitgebracht:

Abwesenheit

Ist es dem Kind einmal nicht möglich, an einer bezahlten Übungsstunde teilzunehmen, so wird der Kursleiter nach Möglichkeit bis 2 Arbeitstage vor der Übungsstunde informiert. Die Gebühr für diese Stunde kann mit einer nachfolgenden Übungsstunde verrechnet werden. Praktisch bedeutet das, dass das Kind entweder an einer Übungsstunde eines parallel laufenden Kurses teilnehmen kann oder für den Folgemonat eine Stunde weniger bezahlt wird.

Ist es dem Kursleiter nicht möglich, eine Übungsstunde durchzuführen, wird vom Bildungsstudio ein anderer qualifizierter Kursleiter eingesetzt. Ist dies nicht möglich und die Übungsstunde muss ausfallen, wird ein Erziehungsberechtigter des Kindes wenn möglich bis 2 Arbeitstage vor dieser Stunde informiert. Kurzfristige Ausfälle können auch von einem Lehrer oder einem Mitarbeiter des Bildungsstudios an die Kinder direkt mitgeteilt werden.

Versicherung für Kurse in der Grundschule

Dieser Punkt gilt nur, wenn das Bildungsstudio "Spaß am Lernen" selbst der Veranstalter des Kurses ist. Dies ist üblicherweise nur in Grundschulen der Fall:

Da der Englisch-Spielkurs in der Freizeit der Kinder stattfindet, tritt bei Unfällen und Haftpflichtschäden die gesetzliche Unfallversicherung nicht in Kraft. Bei einem Unfall sind die Kinder so wie auch in der normalen Freizeit versichert; üblicherweise durch eine private Allgemeine Unfallversicherung der Eltern. Außerdem besteht für die Dauer des Englisch-Spielkurses seitens des Bildungsstudios eine Betriebshaftpflichtversicherung.

Kündigung

Dieser Punkt gilt nur, wenn das Bildungsstudio "Spaß am Lernen" selbst der Veranstalter des Kurses ist. Bei anderen Veranstaltern (z. B. Familienzentren oder Kindergärten) gelten die Kündigungsfristen und Regelungen dieses Veranstalters.

Eine Kündigung ist jederzeit möglich. Sie muss schriftlich erfolgen und unterschrieben sein. Auch eine Kündigung per E-Mail ist möglich, wenn die E-Mail-Adresse des Absenders dem Bildungsstudio vorher in schriftlicher Form mitgeteilt wurde (z. B. auf der Anmeldung). Eine Kündigung per E-Mail sollte mit Anforderung einer Lesebestätigung abgeschickt werden.


Kurse für Jugendliche und Erwachsene

Ort

Kurse für Jugendliche und Erwachsene finden in Familienzentren, anderen Weiterbildungseinrichtungen oder bei Kursteilnehmern zu Hause statt.

Versicherung

Dieser Punkt gilt nur, wenn das Bildungsstudio "Spaß am Lernen" selbst der Veranstalter des Kurses ist. Dies ist üblicherweise nur in den Räumen/Wohnung eines Mitarbeiters des Bildungsstudios oder bei einem der Kursteilnehmer zu Hause der Fall. In allen anderen Föllen gelten die Bedingungen des Veranstalters (Familienzentrum, Bildungseinrichtung).

Bei Unfällen und Haftpflichtschäden tritt die gesetzliche Unfallversicherung nicht in Kraft. Bei einem Unfall sind die Teilnehmer so wie auch in ihrer normalen Freizeit versichert; üblicherweise durch eine private Allgemeine Unfallversicherung. Außerdem besteht für die Dauer des Kurses seitens des Bildungsstudios eine Betriebshaftpflichtversicherung.

Kündigung

Dieser Punkt gilt nur, wenn das Bildungsstudio "Spaß am Lernen" selbst der Veranstalter des Kurses ist. Bei anderen Veranstaltern (z. B. Familienzentren, andere Bildungseinrichtung) gelten die Kündigungsfristen und Regelungen dieses Veranstalters.

Einmal gebuchte Kurse, denen eine Mindestteilnehmerzahl zugrunde liegt werden vom angemeldeten Teilnehmer auch dann bezahlt, wenn er eine oder mehrere Übungsstunden nicht anwesend ist.

Als Ausnahme von dieser Regel gelten nur:

In begründeten Einzelfällen (wie Tod eines nahen Angehörigen oder eigene Krankheit oder unerwartete Krankheit einer zur Betreuung anvertrauten Person) muss die Kursgebühr nicht in voller Höhe gezahlt werden. In diesem Fall wird eine Rücktrittsgebühr im Ermessen des Bildungsstudios in Höhe von 10 bis maximal 50 Prozent erhoben.

Ist eine Kündigungsfrist vorgesehen, so muss die Kündigung schriftlich erfolgen und unterschrieben sein. Auch eine Kündigung per E-Mail ist möglich, wenn die E-Mail-Adresse des Absenders dem Bildungsstudio vorher in schriftlicher Form mitgeteilt wurde (z. B. auf der Anmeldung). Eine Kündigung per E-Mail sollte mit Anforderung einer Lesebestätigung abgeschickt werden.